Allgemeine Geschäftsbedingungen
WeWeWe GmbH
Allgemeines
Allen Lieferungen und Leistungen liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde. Bei Auftragserteilung oder nicht schriftlich innerhalb von drei Werktagen widersprochener Auftragsbestätigung durch WeWeWe GmbH, spätestens jedoch mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Entgegenstehende Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Käufers werden nur anerkannt, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind. Nebenabreden sowie Ergänzungen des Vertrages sind rechtsunwirksam, soweit sie nicht schriftlich von WeWeWe GmbH bestätigt worden sind. Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung abzutreten.
Angebot und Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn WeWeWe GmbH eine Bestellung des Käufers schriftlich oder fernschriftlich bestätigt. Gleiches gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden. WeWeWe GmbH behält sich vor, einen Vertragsabschluss mittels Rechnung zu bestätigen. Maße, Zeichnungen und Abbildungen etc. sind unverbindlich. Kostenvoranschläge und Liefermengen können um 15 % über- bzw. unterschritten werden. Verbesserungen oder Änderungen der Leistung sind zulässig, soweit sie dem Käufer unter Berücksichtigung der Interessen von WeWeWe GmbH zumutbar sind. Bei Dienstleistungs- und Entwicklungsaufträgen gilt eine schriftliche Termin- und Preiszusage als unverbindlicher Richttermin / Richtpreis und nicht als verbindliche Zusage, da unvorhersehbare Termin- und Preisänderungen eintreten können
Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, die vom Provider angebotenen Dienste sachgerecht zu nutzen. Insbesondere ist er verpflichtet, den Provider unverzüglich über Änderungen der vertraglichen Grundlagen zu informieren, den Provider unverzüglich über Veränderungen in den Voraussetzungen der Tarifeinstufung zu unterrichten, die Zugriffsmöglichkeiten auf die vom Provider angebotenen Dienste nicht missbräuchlich zu nutzen sowie rechts- und/oder gesetzwidrige Handlungen zu unterlassen. Insbesondere hat der Kunde bereits den Versuch zu unterlassen,
den Zugang anderer Nutzer zu den Diensten des Providers unberechtigt zu nutzen, es anderen Nutzern zu ermöglichen, die Dienste, die der Provider für den Kunden erbringt, missbräuchlich zu nutzen, insbesondere Relays offen zu lassen und Mailserver nicht ausreichend gegen unberechtigte Nutzung abzusichern,
Dienste des Providers, über die keine Produktvereinbarung abgeschlossen wurde, unberechtigt zu nutzen, Passwörter anderer Nutzer der Dienste des Providers oder des Systemoperators zu entschlüsseln, E-Mails anderer Nutzer der Dienste des Providers unberechtigt zu lesen, Dateien anderer Nutzer der Dienste des Providers zu ändern, für einzelne Anwendungen lizenzierte Anwendungssoftware über die Dienste des Providers unberechtigt zu verbreiten, Kommunikationsdienste zu unterbrechen oder zu blockieren, etwa durch Überlastung, soweit dies vom Kunden zu vertreten ist, strafbare Inhalte jeglicher Art, insbesondere pornographische, gewaltverherrlichende oder solche Inhalte, die gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet sind, sowie Propagandamittel und Kennzeichen verfassungswidriger Parteien oder ihrer Ersatzorganisationen über Dienste des Providers zu verbreiten oder zugänglich zu machen, sich oder Dritten den Besitz pornographischer Inhalte zu verschaffen, die den sexuellen Missbrauch von Kindern oder sexuelle Handlungen mit Tieren zum Gegenstand haben, die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für die Nutzung der Dienste und Leistungen des Providers einschlägig sein sollten, den geltenden Bestimmungen des Datenschutzes und den anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen und diese zu befolgen, dem Provider erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldungen) und alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen, dem Provider wenigstens 48 Stunden vor einer vorhersehbaren, außergewöhnlich hohen Nutzung der Dienste diese Nutzung anzuzeigen.
Bei Verstößen des Kunden gegen die in Ziffer (1) (b) und (c) genannten Pflichten ist der Provider ohne vorherige Abmahnung und bei Verstößen gegen die in Ziffer (1) (a) und (d) bis (f) genannten Pflichten ist der Provider nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Einzelheiten des Zusammenwirkens der Anwender untereinander können im Wege einer Benutzerordnung vereinbart werden. Verstöße gegen wesentliche Bestimmungen dieser Benutzerordnung berechtigen den Provider nach erfolgloser Abmahnung dazu, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Verstößt der Kunde gegen die in § 5 Abs. 1 dieser AGB geregelten Pflichten, ist der Provider neben der Berechtigung zur fristlosen Kündigung befugt, mit sofortiger Wirkung den Zugang zu den sich aus dem Leistungsumfang ergebenden Diensten zu sperren. Dieses Recht hat der Provider auch, wenn der Kunde in einen Hackangriff oder einen vermutlichen Hackangriff einbezogen ist, gleich wie dieser Hackangriff oder vermutete Hackangriff geartet ist.
Preise
Alle Preise verstehen sich zuzüglich Verpackung, Transport und Frachtversicherung, zuzüglich der jeweils am Auslieferungstag gültigen Mehrwertsteuer, ab Lager oder bei Direktversand ab deutsche Grenze bzw. FOB deutscher Einfuhrhafen. Für alle Lieferungen bleibt Versand per Vorauskasse, Bankabbuchung oder Bar-Nachnahme ausdrücklich vorbehalten. Die in den Angeboten enthaltenen Preise sind unverbindlich. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung der WeWeWe GmbH genannten Preise. Zusätzliche Leistungen, die in der Auftragsbestätigung nicht enthalten sind, werden gesondert berechnet. Nicht vorhersehbare Änderungen von Zöllen, Ein- und Ausfuhr gebühren, der Devisenbewirtschaftung, Devisenkurse etc., berechtigen WeWeWe GmbH zu einer entsprechenden Preisanpassung. Bei Abrufbestellungen dient der vereinbarte Preis bei Vertragsabschluss als Grundlage. Preisveränderungen während der Laufzeit des Abrufvertrages berechtigen WeWeWe GmbH zur Preisanpassung.
Liefer- und Leistungszeit
Alle Liefervereinbarungen bedürfen der Schriftform. Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung durch die WeWeWe GmbH. Sämtliche Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt eigener rechtzeitiger Belieferung. Entsprechende Dispositionen sind von WeWeWe GmbH nachzuweisen. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbständige Leistung. Lieferverzug tritt nicht ein im Falle höherer Gewalt sowie aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Hierzu zählen Betriebsstörungen, höhere Gewalt und Streiks etc., gleich ob diese im eigenen Betrieb, dem des Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten. In diesen Fällen kann der Käufer keinen Verzugsschaden bzw. Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Die WeWeWe GmbH ist im Fall von ihr nicht zu vertretender Liefer- und Leistungsverzögerungen berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer Frist von zwei Monaten hinauszuschieben, oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wenn die Liefer- und Leistungsverzögerung länger als zwei Monate dauert, ist der Käufer berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Liefer- und Leistungszeit durch Gründe, die nicht von durch WeWeWe GmbH zu vertreten sind, kann der Käufer hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten. Auf die vorgenannten Umstände kann sich WeWeWe GmbH nur berufen, wenn sie den Kunden unverzüglich schriftlich benachrichtigt. Bei Lieferverzug, den die WeWeWe GmbH zu vertreten hat, haben Kaufleute unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen nur das Recht zum Rücktritt vom Vertrag.
Versendung und Gefahrenübergang
Alle Gefahren gehen auf den Käufer über, sobald die Ware der den Transport ausführenden Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager von WeWeWe GmbH verlassen hat. WeWeWe GmbH versichert jedoch die Ware auf Kosten des Käufers, wenn dieser die Versicherung der Ware schriftlich begehrt. Bei Sendungen an die WeWeWe GmbH trägt der Versender jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko bis zum Eintreffen der Ware bei WeWeWe GmbH, sowie die gesamten Transportkosten.
Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Vorauskasse, Bar, per Nachnahme – Bar oder bei Selbstabholung zahlbar, soweit nichts anderes vereinbart ist. Wiederkehrende Kosten wie Hosting- oder Domaingebühren werden per Lastschrift periodisch eingezogen. Die Genehmigung zur Teilnahme am Lastschriftverfahren ist Vertragsbestandteil von Vereinbarungen zum Webhosting. Sämtliche Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig von anderslautenden Bestimmungen des Käufers. Sind bereits Kosten der Beitreibung und Zinsen entstanden, wird die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind oder unstreitig sind. Teillieferungen und Teilleistungen können gesondert in Rechnung gestellt werden. Sämtliche Zahlungen sind mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an WeWeWe GmbH zu leisten. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlungen einstellt oder eine Bank einen Scheck nicht einlöst, ist WeWeWe GmbH zum sofortigen Rücktrift vom Liefervertrag, ohne besondere vorherige Ankündigung berechtigt. In diesen Fällen werden ohne besondere Anforderungen sämtliche Forderungen von WeWeWe GmbH gegenüber dem Käufer sofort in einem Betrag fällig; bei Verträgen mit mehrmonatiger Laufzeit wird entsprechend die Gesamtauftragssumme – ohne Berücksichtigung von Skonti oder Rabatten – fällig. Gleiches gilt, wenn WeWeWe GmbH andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen. Hält WeWeWe GmbH weiter am Vertrag fest, ist sie berechtigt, Vorauszahlung, Bankbürgschaft oder Sicherheitsleistung zu verlangen. WeWeWe GmbH steht das Recht zu, den im Verzug befindlichen Käufer von der weiteren Belieferung auszuschließen, auch wenn entsprechende Lieferverträge geschlossen worden sind. Vom Verzugszeitpunkt an ist WeWeWe GmbH berechtigt, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen. Der Käufer trägt die gesamten Beitreibungs-, etwaige Gerichts- und Vollstreckungskosten. WeWeWe GmbH ist berechtigt, ihre Forderungen abzutreten. Bestandteil der in gesonderter Produktvereinbarung zu vereinbarenden Vergütung können Festentgelte, nutzungsabhängige variable Entgelte, Leitungs- und Kommunikationskosten sowie sonstige Entgelte sein. Als Festentgelt im Sinne dieses Vertrages gelten die in den Produktvereinbarungen als Pauschal- oder Grundgebühr bezeichneten Vergütungspositionen. Nutzungsabhängige variable Entgelte im Sinne dieses Vertrages sind die vom Kunden zu leistenden Zahlungen, deren Höhe sich nach den Bestimmungen der Produktvereinbarungen nach Bandbreitenverbrauch oder Datenvolumen richtet. Als Leitungs- und Kommunikationskosten im Sinne dieses Vertrages gelten sämtliche Gebühren, die dem Provider von der Deutschen Telekom AG oder einem sonstigen Dritten für die Verbindung zwischen Anschluss des Kunden und der Infrastruktur des Providers in Rechnung gestellt bzw. durch das Verlassen des Netzes des Providers und durch den damit verbundenen Übergang auf Einrichtungen Dritter verursacht werden. Unter sonstigen Entgelten im Sinne dieses Vertrages sind sämtliche Zahlungen zu verstehen, die der Kunde einmalig oder laufend zu leisten hat, insbesondere für Wartungs- und Serviceleistungen, wie etwa Helpdesk und Billing, und die nicht zu den in den vorstehenden Absätzen zu zählen sind. Leitungs- und Kommunikationskosten sind vom Kunden zu tragen. Soweit im Zusammenhang mit der Zugangsverschaffung auf der Seite des Providers gesonderte Kosten (z.B. Terminal-Adapter, exklusive Modem-Bereitstellung) entstehen, werden diese dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt. Im übrigen sind die Bestandteile und die Höhe der vom Kunden zu leistenden Vergütung in der jeweiligen Produktvereinbarung geregelt. Über die von ihm erbrachten Leistungen erteilt WeWeWe GmbH dem Kunden monatliche Abrechnungen. Unabhängig von der Erteilung der Abrechnung werden die Festentgelte am dritten Werktag eines jeden Monats fällig. Die übrigen Vergütungsbestandteile sind sofort nach Rechnungsstellung fällig, ohne dass der Kunde zu Abzügen berechtigt ist. Ist das Festentgelt nicht für einen vollen Kalendermonat zu entrichten, so wird es zeitanteilig berechnet. Die Höhe des für einen Tag anzusetzenden Entgeltes beträgt 1/30 des vereinbarten Monatsentgeltes. Hat WeWeWe GmbH zur Erbringung von Leistung an den Kunden in Vorleistung zu treten oder hat er dies bereits getan, so kann WeWeWe GmbH alle in diesem Zusammenhang stehenden Kosten mit Vertragsunterzeichnung vom Kunden verlangen. Gleiches gilt für Vorleistungen, die WeWeWe GmbH für den Kunden gegenüber Dritten erbringt oder bereits erbracht hat.
Zahlungsverzug
Kommt der Kunde mit den von ihm zu leistenden Zahlungen in Verzug, ist WeWeWe GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 1 des DÜG vom 9. Juni 1998 zu fordern. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt hiervon unberührt; in diesem Fall ist der Kunde berechtigt nachzuweisen, dass als Folge des Zahlungsverzugs kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. WeWeWe GmbH kann das Vertragsverhältnis außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist kündigen oder ein Zurückbehaltungsrecht an dem ihm obliegenden Leistungen geltend machen, insbesondere die Leitungsverbindung des Kunden unterbrechen, wenn der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung der Vergütung bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Vergütung in Höhe eines Betrages, der die Gesamtvergütung für zwei Monate erreicht, in Verzug kommt.
Sperrung
WeWeWe GmbH ist berechtigt, die gegenüber dem Kunden erbrachten Leistungen bei Zahlungsverzug des Kunden zu unterbrechen. Im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Anwendungsbereichs der TKV wird WeWeWe GmbH dies nur in Übereinstimmung mit den Regelungen der TKV, vornehmen (Sperrung). Die Sperre wird dem Kunden dann mit einer Frist angekündigt, wenn das Gesetz eine solche Frist vorschreibt. Sofern das Gesetz keine Frist vorschreibt, kann die Leistungseinstellung des Providers auch ohne Frist und vorherige Ankündigung erfolgen. Die Kosten, die dem Provider durch eine Sperrung bzw. Einstellung der Leistungen entstehen, hat der Kunde zu tragen. Gleiches gilt für die Kosten, die durch eine Wiederaufnahme bzw. Wiederanschaltung entstehen.
Eigentumsvorbehalt
WeWeWe GmbH behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren und Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung gegenüber dem Käufer entstandenen oder noch entstehenden Forderungen, gleich welcher Art und welchen Rechtsgrundes, vor. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der Saldoforderung. Die Verarbeitung der von WeWeWe GmbH gelieferten und noch in deren Eigentum stehender Waren erfolgt im Auftrag von WeWeWe GmbH, ohne dass daraus Verbindlichkeiten für die WeWeWe GmbH erwachsen können. Bei Einbau in fremde Waren durch den Käufer wird WeWeWe GmbH Miteigentümerin an den neuentstehenden Produkten, im Verhältnis des Wertes der durch sie gelieferten Waren zu den mitverwendeten fremden Waren. Wird die von WeWeWe GmbH gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt der Käufer schon jetzt seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an dem vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand ab und verwahrt diesen kostenfrei mit der notwendigen Sorgfalt für WeWeWe GmbH. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung / unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (inkl. sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Verkäufer bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfang an WeWeWe GmbH ab. WeWeWe GmbH ermächtigt den Käufer widerruflich, die an sie abgetretenen Forderungen für deren Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist .Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum von WeWeWe GmbH hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen. Der Käufer hat Zugriffe Dritter abzuwehren. Bei Zahlungsverzug – insbesondere nach Nichteinlösung von Schecks – sind WeWeWe GmbH berechtigt, ohne Vorliegen entsprechender gerichtlicher Titel oder Ermächtigungen, nach Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts die Vorbehaltsware unter Betreten der Geschäftsräume durch Beauftragte, die sich entsprechend zu legitimieren haben, an sich zu nehmen. Die Kosten des Abtransportes trägt der Käufer in voller Höhe. Der Käufer verpflichtet sich, wenn ein Scheck nicht eingelöst wird, auf Anforderung von WeWeWe GmbH die erhaltene Ware im verbleibenden Umfang auf eigene Kosten und Gefahr an WeWeWe GmbH zurückzusenden. In der Zurücknahme sowie der Pfändung der Vorbehaltsware durch WeWeWe GmbH liegt – soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet – kein Rücktritt vom Vertrag. Übersteigt der Wert der einbehaltenen Sicherheiten 25 %, so wird WeWeWe GmbH auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten nach ihrer Wahl freigeben. Der Käufer trägt die Beweislast dafür, dass die einbehaltenen Sicherheiten 25% übersteigen.
Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
Gegen die Ansprüche des Providers kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen solcher Gegenansprüche zu, die aus demselben Vertragsverhältnis resultieren wie diejenigen Ansprüche, denen das Zurückbehaltungsrecht entgegengehalten wird. Diese Einschränkung gilt nicht, wenn die vom Provider zu erbringenden Leistungen, die ihre Grundlagen in verschiedenen Produktvereinbarungen haben, untrennbar/eng miteinander verbunden sind.
Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beträgt für alle von uns gelieferten Produkte 6 Monate. Im Falle von Mängeln des Liefergegenstandes, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, den fehlerhaften Liefergegenstand nachzubessern oder neu zu liefern. Der Käufer ist bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt, Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) zu verlangen. Eine Nachbesserung ist fehlgeschlagen, wenn sie mehrfach versucht wurde und eine weitere Nachbesserung dem Käufer nicht zuzumuten ist. Der Käufer muss WeWeWe GmbH etwaige Mängel unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von einer Woche schriftlich mitteilen. Nach Ablauf der Frist ist WeWeWe GmbH frei von der Gewährleistungspflicht. Der Käufer ist im Falle einer Mängelrüge verpflichtet, das defekte Gerät bzw. Teil mit vollständigem Zubehör auf eigene Kosten und Gefahr, verbunden mit einer genauen Fehlerbeschreibung, Angabe der Modell- und Seriennummer sowie einer Kopie des Lieferscheins, mit dem die Ware geliefert wurde, an WeWeWe GmbH in der Originalverpackung zu senden. Solange der Käufer diesen Verpflichtungen nicht nachkommt, kann er keine Nachbesserung, Wandlung oder Minderung verlangen. Stimmt WeWeWe GmbH einer Wandlung zu oder übersendet sie dem Käufer ein Austauschgerät, so ist sie berechtigt, dem Käufer das bei Übersendung des defekten Gerätes fehlende Zubehör zum Verkaufspreis in Rechnung zu stellen bzw. von der erteilten Gutschrift in Abzug zu bringen. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von WeWeWe GmbH über. Werden Betriebs- oder Wartungsempfehlungen von WeWeWe GmbH nicht befolgt, Änderungen an den Waren vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jegliche Gewährleistung. Sollte der Käufer außerhalb der Gewährleistungsfrist ein Gerät übersenden, bei dem sich herausstellt, dass dieses mangelfrei ist, so gilt eine Aufwandsentschädigung zugunsten von WeWeWe GmbH in Höhe von Euro 50,-, oder gegen Nachweis ein sich ergebender angemessener höherer Betrag (z. B. bei Überprüfung durch den Hersteller der Kostenbetrag, die dieser WeWeWe GmbH in Rechnung stellt) als vereinbart. Grund hierfür ist der bei WeWeWe GmbH entstehende Verwaltungsaufwand. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen. Verkauft der Käufer die von WeWeWe GmbH gelieferten Gegenstände an Dritte, ist ihm untersagt, wegen der damit verbundenen gesetzlichen und/oder vertraglichen Gewährleistungsansprüche auf WeWeWe GmbH zu verweisen. Die Kaufleute betreffenden Untersuchungs- und Rügepflichten der §§ 377 und 378 HGB bleiben unberührt. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Liefergegenstände. Sollten im Rahmen der Vorbemühungen durch WeWeWe GmbH die auf den zu reparierenden Geräten befindlichen Daten verlorengehen, so ist dieses Risiko vom Auftraggeber zu tragen. Die Haftung wird insgesamt auf vorsätzliche und grob fahrlässige Handlungen beschränkt. Ist der Käufer Kaufmann, berühren Mängelrügen die Fälligkeit des Kaufpreisanspruches nicht, es sei denn, ihre Berechtigung sei durch WeWeWe GmbH schriftlich anerkannt und rechtskräftig festgestellt.
Kündigung
Der Kunde kann jederzeit ohne Angabe von Gründen zum Ende der schriftlich vereinbarten Vertragslaufzeit kündigen. Bestehen z.B. bei Webhosting- oder Domain-Paketen verschieden lange Vertragslaufzeiten, so gilt im Sinne des Kunden die jeweils kürzeste Laufzeit als die zugrunde zu legende Vertragslaufzeit. Für den rechtzeitigen Providerwechsel (sog. KK-Antrag, KK = Konnektivitäts-Koordination) vor Ablauf der Vertragsfrist trägt der Kunde die alleinige Verantwortung. Nach Vertragsende werden nicht umgezogene Domains freigegeben. Bereits anteilig oder voll bezahlte Kosten verfallen und werden grundsätzlich nicht zurück erstattet.
Datenlöschung
Nach Ablauf der Kündigungsfrist löscht WeWeWe GmbH alle ihr zur Verfügung gestellten Daten mit Ausnahme der nach den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen zu lagernden Dokumente wie Schriftverkehr, Buchhaltungsdaten, etc. Dem Kunden werden auf Wunsch und gegen Berechnung Kundendaten, falls technisch möglich, auf Datenträgern nach Vertragsende ausgehändigt. Dies muss spätestens 4 Wochen vor Vertragsende WeWeWe GmbH mitgeteilt werden. Nach Ende der Vertragslaufzeit ist eine Datenrückgabe ohne vorherige schriftliche Vereinbarung nicht mehr möglich.
Domainregistrierung, Freistellung, Domainstreitigkeiten, Domainrückkauf
Bei der Verschaffung und/oder Pflege von Domains wird WeWeWe GmbH im Verhältnis zwischen dem Kunden und der jeweiligen Organisation zur Domain-Vergabe lediglich als Vermittler tätig. WeWeWe GmbH hat auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss. WeWeWe GmbH übernimmt keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains überhaupt zugeteilt werden und/oder zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben.
Der Kunde garantiert, dass die von ihm beantragte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Der Kunde ist verpflichtet, WeWeWe GmbH einen etwaigen Verlust seiner Domain unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Werktagen, anzuzeigen. Beabsichtigt der Kunde den Rückerwerb seiner Domain von einem Dritten, so ist er verpflichtet, WeWeWe GmbH unverzüglich über die Aufnahme von Verhandlungen mit dem Dritten zu unterrichten, Anfragen von WeWeWe GmbH über den Stand der Verhandlungen mit dem Dritten zu beantworten und WeWeWe GmbH das vorrangige Recht zum Rückerwerb für den Kunden einzuräumen, wenn und soweit dies die Interessen des Kunden nicht unbillig beeinträchtigt.
Haftung und Haftungsbeschränkungen
Für die fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet der Provider nur in Höhe des bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens. Dies gilt insbesondere für solche Schäden, die
• durch die Inanspruchnahme von Diensten des Providers,
• durch die Übermittlung und Speicherung von Daten durch den Provider,
• durch die Verwendung übermittelter Programme und Daten
durch den Provider,
• durch das Unterlassen von Prüfungen hinsichtlich gespeicherter oder übermittelter Datenseiten des Providers oder dadurch entstanden sind, dass der Provider die gebotene Speicherung oder Übermittlung von Daten nicht durchgeführt hat.
Im übrigen kann der Kunde nur dann Schadensersatz verlangen, wenn dem Provider Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Soweit die Haftung des Providers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung des Angestellten, Arbeitnehmers, Mitarbeiters, Vertreters und Erfüllungsgehilfen des Providers. Der Provider übernimmt darüber hinaus insbesondere keine Haftung für Inhalte, sofern diese ihm vom Kunden zur Erfüllung der Pflichten des Providers aus einzelnen Produktvereinbarungen überlassen worden sind. Dies gilt auch für Schäden, die aus der Nutzung solcher Inhalte resultieren. Der Kunde versichert, dass die Inhalte frei benutzt und bearbeitet werden können, insbesondere, dass er über alle erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte verfügt. Der Kunde verpflichtet sich, den Provider von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die sich aus der Verletzung seiner vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten gegenüber dem Provider oder gegenüber Dritten ergeben, insbesondere von solche Ansprüchen, die auf der Rechtswidrigkeit oder der Verletzung von Rechten Dritter durch die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte beruhen. Der Provider haftet nicht für die über seine Dienste übermittelten Informationen Dritter, deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität oder dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtmäßig handelt, es sei denn es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Providers vor. Der Provider haftet des weiteren nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass infolge von Krieg oder kriegerischer Auseinandersetzung, höherer Gewalt oder infolge von Arbeitskämpfen die Leistungen des Providers unterbleiben. Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die dem Provider oder Dritten durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der Dienste des Providers oder dadurch entstehen, dass der Kunde seinen sonstigen Pflichten und Obliegenheiten nicht nachkommt. Diese Haftung erstreckt sich insbesondere auf den dem Provider entstehenden sachlichen und personellen Aufwand sowie sonstige Auslagen. Gibt der Kunde eine Störungsmeldung gemäß dieses Vertrages ab und ergibt die daraufhin vorgenommene Prüfung durch den Provider, dass eine Störung im Verantwortungsbereich des Kunden vorlag, so hat der Kunde dem Provider die durch diese Überprüfung entstandenen Aufwendungen zu ersetzen.
Dienste-Verfügbarkeit
Die Verfügbarkeit der WeWeWe Server und der Datenwege bis zum Übergabepunkt in das Internet (Backbone) beträgt mindestens 95 % im Jahresmittel. Die WeWeWe GmbH weisen den Kunden darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der von ihr erbrachten Dienste entstehen können, die außerhalb des Einflussbereiches der WeWeWe GmbH liegen. Hierunter fallen insbesondere Handlungen Dritter, die nicht im Auftrag von WeWeWe GmbH handeln, von WeWeWe GmbH nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internet sowie höhere Gewalt. Gleichermaßen kann auch die vom Kunden genutzte Hard- und Software oder technische Infrastruktur (z.B. DSL-Anschluss eines anderen Anbieters) Einfluss auf die Leistungen von WeWeWe GmbH haben. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der von WeWeWe GmbH erbrachten Leistung haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der von WeWeWe GmbH erbrachten Leistung.
Die WeWeWe GmbH führen an ihren Systemen zur Sicherheit des Netzbetriebes, zur Aufrechterhaltung der Netzintegrität, der Interoperabilität der Dienste und des Datenschutzes regelmäßig Wartungsarbeiten durch. Zu diesem Zwecke kann sie ihre Leistungen unter Berücksichtigung der Belange des Kunden vorübergehend einstellen oder beschränken, soweit objektive Gründe dies rechtfertigen. Die WeWeWe GmbH werden die Wartungsarbeiten, soweit dies möglich ist, in nutzungsarmen Zeiten durchführen. Sollten längere vorübergehende Leistungseinstellungen oder -beschränkungen erforderlich sein, werden die WeWeWe GmbH den Kunden über Art, Ausmaß und Dauer der Beeinträchtigung zuvor unterrichten, soweit dies den Umständen nach objektiv möglich ist und die Unterrichtung die Beseitigung bereits eingetretener Unterbrechungen nicht verzögern würde. Die WeWeWe GmbH können ihre Leistungen ändern, soweit dies unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden und von WeWeWe GmbH für den Kunden zumutbar ist.
Software
Soweit Programme zum Lieferumfang gehören, wird für diese dem Käufer ein einfaches, unbeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt, d. h. er darf diese weder kopieren noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Bei Verstoß gegen diese Nutzungsrechte haftet der Käufer in voller Höhe für den daraus entstehenden Schaden.
Sonstige Schadenersatzansprüche
Für Schadenersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung, Organisationsverschulden, Verschulden bei Vertragsabschluss haftet WeWeWe GmbH nur, wenn ihr, bzw. ihren Erfüllungsgehilfen, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
Anwendbares Recht
Für diese Geschäftsbedingungen sowie die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen von WeWeWe GmbH und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart. Andere nationale Rechte, ebenso das einheitliche internationale Kaufrecht (EKA, EKAG, jeweils vom 17.07.1973) werden ausgeschlossen. Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen ist, wird nach unserer Wahl Göppingen oder Stuttgart als Gerichtsstand für alle sich mittel- und unmittelbar aus der Geschäftsbeziehung ergebenden Streitigkeiten vereinbart. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine sonstige Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Datenschutz
Die WeWeWe GmbH sind berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindung oder im Zusammenhang mit dieser erhaltene Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Dieser Hinweis ersetzt die Mitteilung gemäß Bundesdatenschutzgesetz, dass persönliche Daten über den Kunden mittels EDV gespeichert und weiterverarbeitet werden. WeWeWe GmbH ist bis auf schriftlichen Widerruf berechtigt, aktuelle Informationen per Fax zu übermitteln.
Export
Wir weisen darauf hin, dass die Ausfuhr der gelieferten Waren nur mit vorheriger behördlicher Zustimmung erfolgen darf. Verbindliche Auskünfte bezogen auf die Ausfuhr erteilt das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft, Eschborn/Taunus. Die Zustimmungserklärungen sind vom Käufer vor der Vorbringung der Ware einzuholen.
Göppingen, 04.05.2013
WeWeWe GmbH